19 U 81/11•Oberlandesgericht Köln, 2012-01-03, 19 U 81/11
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 19 U 81/11 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2012-01-03
Aktenzeichen: 19 U 81/11
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2012:0103.19U81.11.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 19. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung der Klägerin gegen das am 30.03.2011 verkündete Urteil der 11. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Köln - 91 O 128/03 – wird zurückgewiesen.
Der Kosten der Berufung werden der Klägerin auferlegt.
Das angefochtene Urteil des Landgerichts Köln ist ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % der vollstreckbaren Kosten abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrags leistet.
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