18 W 76/11•Oberlandesgericht Köln, 2012-01-12, 18 W 76/11
Oberlandesgericht Köln, 2012-01-12, 18 W 76/11
18 W 76/11Obergericht12.01.2012
Regest
Unterschiedliche Zahlungen, auf die ein Anspruch aus § 64 S. 1 GmbHG gestützt wird, betreffen nicht den gleichen Gegenstand i.S.v. § 45 Abs. 1 S. 3 GKG.
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 18 W 76/11 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2012-01-12
Aktenzeichen: 18 W 76/11
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2012:0112.18W76.11.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 18. Zivilsenat
Normen: GKG § 45 Abs. 1; GmbHG § 64; GmbHG
Leitsätze
Unterschiedliche Zahlungen, auf die ein Anspruch aus § 64 S. 1 GmbHG gestützt wird, betreffen nicht den gleichen Gegenstand i.S.v. § 45 Abs. 1 S. 3 GKG.
Tenor
Die Beschwerde des Klägers gegen die Streitwertfestsetzung im Urteil des Landgerichts Köln vom 05.10.2011 – 91 O 101/06 – wird zurückgewiesen.
Die Entscheidung ergeht gerichtsgebührenfrei. Außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.
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