2 Ws 21/12•Oberlandesgericht Köln, 2012-01-12, 2 Ws 21/12
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 2 Ws 21/12 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2012-01-12
Aktenzeichen: 2 Ws 21/12
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2012:0112.2WS21.12.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 2. Strafsenat
Tenor
Die sofortige Beschwerde wird auf Kosten des Beschwerdeführers (§ 473 Abs. 1 StPO) als unzulässig verworfen.
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