18 U 215/11•Oberlandesgericht Köln, 2012-01-16, 18 U 215/11
Oberlandesgericht Köln, 2012-01-16, 18 U 215/11
18 U 215/11Obergericht16.01.2012
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 18 U 215/11 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2012-01-16
Aktenzeichen: 18 U 215/11
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2012:0116.18U215.11.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 18. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Landgerichts Köln vom 7.Juli 2011 – 22 O 621/09 – wird zurückgewiesen.
Die Beklagte hat die Kosten des Rechtsmittels zu tragen.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Beklagten bleibt nachgelassen, die Vollstreckung des Klägers durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe von 120% des zu vollstreckenden Betrages abzuwenden, wenn nicht der Kläger vor der Vollstreckung in gleicher Höhe Sicherheit leistet.
Die Revision wird zugelassen.
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