19 U 104/11•Oberlandesgericht Köln, 2012-01-16, 19 U 104/11
Oberlandesgericht Köln, 2012-01-16, 19 U 104/11
19 U 104/11Obergericht16.01.2012
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 19 U 104/11 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2012-01-16
Aktenzeichen: 19 U 104/11
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2012:0116.19U104.11.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 19. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung der Beklagten gegen das am 31.05.2011 verkündete Urteil der 37. Zivilkammer des Landgerichts Köln – 37 O 298/10 – wird zurückgewiesen.
Die Kosten der Berufung werden der Beklagten auferlegt.
Das Urteil des Landgerichts Köln vom 31.05.2011 – 37 O 298/10 – ist vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrags abwenden, wnn nicht der Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckendenden Betrags leistet.
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