Oberlandesgericht Köln, 2012-01-18, 13 U 235/10

13 U 235/10Obergericht18.01.2012

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 13 U 235/10 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2012-01-18

Aktenzeichen: 13 U 235/10

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2012:0118.13U235.10.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 13. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das am 26.10.2010 verkündete Urteil des Landgerichts Köln (3 O 608/09) wird zurückgewiesen.

Die Kosten der Berufung trägt der Kläger.

Das angefochtene Urteil des Landgerichts Köln vom 26.10.2010 (3 O 608/09) ist ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120% des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 120 % des zu vollstreckenden Betrages leistet.

Die Revision wird nicht zugelassen.

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