13 U 37/11•Oberlandesgericht Köln, 2012-01-18, 13 U 37/11
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 13 U 37/11 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2012-01-18
Aktenzeichen: 13 U 37/11
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2012:0118.13U37.11.01
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 13. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Landgerichts Köln vom 15. Februar 2011 – 3 O 616/09 – wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt der Kläger.
Das angefochtene Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die Vollstreckung der Beklagten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110% des zu vollstreckenden Betrages leistet.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Der Streitwert für das Berufungsverfahren wird auf 25.000,00 € festgesetzt.
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