Oberlandesgericht Köln, 2012-01-18, 17 U 61/11

17 U 61/11Obergericht18.01.2012

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 17 U 61/11 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2012-01-18

Aktenzeichen: 17 U 61/11

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2012:0118.17U61.11.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 17. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung der Klägerin gegen das am 10. Mai 2011 verkündete Urteil der 12. Zivilkammer des Landgerichts Aachen (12 O 518/10) wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt die Klägerin.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Klägerin darf die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des vollstreckbaren Betrages abwenden, sofern nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 120 % des zu vollstreckenden Betrages leistet.

Die Revision wird nicht zugelassen.

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