Oberlandesgericht Köln, 2012-01-20, 6 W 242/11

6 W 242/11Obergericht20.01.2012

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 6 W 242/11 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2012-01-20

Aktenzeichen: 6 W 242/11

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2012:0120.6W242.11.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 6. Zivilsenat

Normen: UrhG § 101 Abs. 9

Tenor

Es wird festgestellt, dass der Beschluss der 18. Zivilkammer des Landgerichts Köln – 218 O 216/11 – vom 15.9.2011 die Beschwerdeführer in ihren Rechten verletzt hat, soweit darin der Beteiligten zu 3 gestattet worden ist, dem Antragsteller unter Verwendung von Verkehrsdaten Auskunft über den Namen und die Anschrift der Beschwerdeführer zu erteilen.

Die Kosten des Beschwerdeverfahrens hat die Antragstellerin zu tragen.

Beschwerdewert: 750 €.

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