13 U 30/11•Oberlandesgericht Köln, 2012-01-25, 13 U 30/11
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 13 U 30/11 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2012-01-25
Aktenzeichen: 13 U 30/11
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2012:0125.13U30.11.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 13. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung des Klägers gegen das am 15.02.2011 verkündete Urteil des Landgerichts Köln (3 O 216/10) wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt der Kläger.
Dieses Urteil sowie das angefochtene Urteil sind ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120% des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 120% des zu vollstreckenden Betrages leistet.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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