Oberlandesgericht Köln, 2012-01-25, 13 U 41/11

13 U 41/11Obergericht25.01.2012

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 13 U 41/11 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2012-01-25

Aktenzeichen: 13 U 41/11

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2012:0125.13U41.11.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 13. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Landgerichts Köln vom 4. Februar 2011 – 82 O 30/09 – wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt die Klägerin.

Dieses Urteil sowie das angefochtene Urteil sind ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin kann die Vollstreckung der Beklagten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagten vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110% des zu vollstreckenden Betrages leisten.

Die Revision wird zugelassen.

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