2 Ws 76/12•Oberlandesgericht Köln, 2012-01-30, 2 Ws 76/12
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 2 Ws 76/12 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2012-01-30
Aktenzeichen: 2 Ws 76/12
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2012:0130.2WS76.12.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 2. Strafsenat
Tenor
Der Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Frist zur Einlegung der sofortigen Beschwerde wird abgelehnt.
Die sofortige Beschwerde wird als unzulässig verworfen.
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens werden dem Verurteilten auferlegt.
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