Oberlandesgericht Köln, 2012-01-30, 2 Ws 76/12

2 Ws 76/12Obergericht30.01.2012

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 2 Ws 76/12 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2012-01-30

Aktenzeichen: 2 Ws 76/12

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2012:0130.2WS76.12.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 2. Strafsenat

Tenor

Der Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Frist zur Einlegung der sofortigen Beschwerde wird abgelehnt.

Die sofortige Beschwerde wird als unzulässig verworfen.

Die Kosten des Beschwerdeverfahrens werden dem Verurteilten auferlegt.

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