3 U 17/11•Oberlandesgericht Köln, 2012-01-31, 3 U 17/11
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 3 U 17/11 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2012-01-31
Aktenzeichen: 3 U 17/11
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2012:0131.3U17.11.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 3. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung der Klägerin gegen das am 31.03.2011 verkündete Urteil der 3. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Bonn – 14 O 81/09 – wird zurückgewiesen.
Die Klägerin hat die Kosten des Berufungsverfahrens sowie die Kosten der Nebenintervenientin und der Streithelferin zu tragen.
Diese Urteil und das angefochtene Urteil sind ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar
Die Klägerin kann die Vollstreckung wegen der Kosten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn die Vollstreckungsgläubiger nicht vor der Vollstreckung in gleicher Höhe Sicherheit leisten.
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