19 U 98/11•Oberlandesgericht Köln, 2012-02-02, 19 U 98/11
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 19 U 98/11 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2012-02-02
Aktenzeichen: 19 U 98/11
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2012:0202.19U98.11.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 19. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung der Klägerin gegen das am 13.05.2011 verkündete Urteil der 10. Zivilkammer des Landgerichts Köln – 10 O 55/09 – wird zurückgewiesen.
Die Kosten der Berufung werden der Klägerin auferlegt.
Das Urteil des Landgerichts Köln vom 13.05.2011 – 10 O 55/09 – ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrags abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrags leistet.
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