20 U 140/11•Oberlandesgericht Köln, 2012-02-03, 20 U 140/11
Oberlandesgericht Köln, 2012-02-03, 20 U 140/11
20 U 140/11Obergericht03.02.2012
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 20 U 140/11 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2012-02-03
Aktenzeichen: 20 U 140/11
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2012:0203.20U140.11.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 20. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung des Klägers gegen das am 17. Juni 2011 verkündete Urteil der 9. Zivilkammer des Landgerichts Aachen ‑ 9 O 585/10 - wird zurückgewiesen.
Der Kläger hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen.
Dieses Urteil und das angefochtene Urteil sind vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrags abwenden, wenn die Beklagte nicht vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrags leistet.
Die Revision wird zugelassen, soweit Ansprüche des Klägers im Zusammenhang mit dem Vertrag 6.3 738 606.65 (Klageforderung: 2.737,56 €) abgewiesen worden sind; im übrigen wird die Revision nicht zugelassen.
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