6 U 76/11•Oberlandesgericht Köln, 2012-02-03, 6 U 76/11
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 6 U 76/11 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2012-02-03
Aktenzeichen: 6 U 76/11
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2012:0203.6U76.11.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 6. Zivilsenat
Normen: UWG §§ 3, 4 Nr. 11, 8 Abs. 1 S. 1; LFGB § 11 Abs. 1 Nr. 1 und 2; HCVO Art. 12 lit. b
Tenor
Die Berufung der Beklagten gegen das am 08.04.2011 verkündete Urteil der 33. Zivilkammer des Landgerichts Köln – 33 O 342/10 – wird zurückgewiesen.
Die Beklagte hat auch die weiterer Kosten des Rechtsstreits zu tragen.
Dieses Urteil und das Urteil des Landgerichts sind ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte kann die Vollstreckung des Unterlassungsanspruchs durch Sicherheitsleistung in Höhe 30.000,00 € abwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet. Im Übrigen kann die Beklagte die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des auf Grund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.