Oberlandesgericht Köln, 2012-02-07, 9 U 61/11

9 U 61/11Obergericht07.02.2012

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 9 U 61/11 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2012-02-07

Aktenzeichen: 9 U 61/11

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2012:0207.9U61.11.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 9. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil der 24. Zivilkammer des Landgerichts Köln vom 17.02.2011 - 24 O 389/10 – wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens werden der Klägerin auferlegt.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Klägerin wird gestattet, die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 120 % des zu vollstreckenden Betrages leistet.

Die Revision wird nicht zugelassen.

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