5 U 111/11•Oberlandesgericht Köln, 2012-02-08, 5 U 111/11
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 5 U 111/11 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2012-02-08
Aktenzeichen: 5 U 111/11
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2012:0208.5U111.11.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 5. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung der Klägerin gegen das am 11.5.2011 verkündete Urteil der 25. Zivilkammer des Landgerichts Köln – 25 O 58/09 – wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt die Klägerin.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Die Klägerin kann die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages leistet.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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