Oberlandesgericht Köln, 2012-02-08, 5 U 141/11

5 U 141/11Obergericht08.02.2012

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 5 U 141/11 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2012-02-08

Aktenzeichen: 5 U 141/11

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2012:0208.5U141.11.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 5. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das am 22.6.2011 verkündete Urteil der 25. Zivilkammer des Landgerichts Köln – 25 O 145/09 – wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt der Kläger.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Der Kläger kann die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagten vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages leisten.

Die Revision wird nicht zugelassen.

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