17 W 24/12•Oberlandesgericht Köln, 2012-02-10, 17 W 24/12
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 17 W 24/12 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2012-02-10
Aktenzeichen: 17 W 24/12
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2012:0210.17W24.12.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 17. Zivilsenat
Tenor
Auf die sofortige Beschwerde der Beklagten wird der Kostenfestsetzungsbeschluss des Rechtspflegers beim Landgericht Köln vom 17. November 2011 (17 O 233/06) abgeändert und insgesamt wie folgt neu gefasst:
Aufgrund des Beschlusses des Oberlandesgerichts Köln vom 10. August 2007 (1 U 16/07) sind von den Klägern 4.764,76 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz nach § 247 BGB seit dem 31. Dezember 2010 an die Beklagten zu erstatten.
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens tragen die Kläger zu je ¼.
Der Wert des Beschwerdeverfahrens wird auf 1.975,40 € festgesetzt.
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