15 U 125/11•Oberlandesgericht Köln, 2012-02-14, 15 U 125/11
Oberlandesgericht Köln, 2012-02-14, 15 U 125/11
15 U 125/11Obergericht14.02.2012
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 15 U 125/11 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2012-02-14
Aktenzeichen: 15 U 125/11
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2012:0214.15U125.11.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 15. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung der Beklagten gegen das am 22.06.2011 verkündete Urteil der 28. Zivilkammer des Landgerichts Köln – 28 O 954/10 – wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt die Beklagte.
Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.
Die Revision wird zugelassen.
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