7 U 99/11•Oberlandesgericht Köln, 2012-02-23, 7 U 99/11
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 7 U 99/11 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2012-02-23
Aktenzeichen: 7 U 99/11
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2012:0223.7U99.11.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 7. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Landgerichts Köln vom 12.04.2011 – 5 O 575/09 – wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt die Klägerin.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Der Klägerin bleibt nachgelassen, die Vollstreckung der Beklagten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht zuvor die Beklagten Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leisten.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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