8 U 45/11•Oberlandesgericht Köln, 2012-02-23, 8 U 45/11
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 8 U 45/11 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2012-02-23
Aktenzeichen: 8 U 45/11
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2012:0223.8U45.11.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 8. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung des Klägers gegen das am 10.08.2011 verkündete Urteil des Landgerichts Aachen – 8 O 551/10 – wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Berufungsverfahrens hat der Kläger zu tragen.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die Vollstreckung des Beklagten gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrags abwenden, wenn nicht der Beklagte zuvor Sicherheit in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrags leistet.
Die Revision wird zugelassen.
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