Oberlandesgericht Köln, 2012-02-24, 2 Ws 95/12

2 Ws 95/12Obergericht24.02.2012

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 2 Ws 95/12 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2012-02-24

Aktenzeichen: 2 Ws 95/12

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2012:0224.2WS95.12.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 2. Strafsenat

Tenor

  1. Unter Verwerfung der sofortigen Beschwerde des Verurteilten wird die Kostenentscheidung im Urteil des Landgerichts K. vom 09.11.2011 dahin abgeändert, dass der Verurteilte die Kosten des Berufungsverfahrens einschließlich seiner eigenen notwendigen Auslagen zu tragen hat.

  2. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens trägt der Verurteilte.

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