2 Ws 95/12•Oberlandesgericht Köln, 2012-02-24, 2 Ws 95/12
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 2 Ws 95/12 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2012-02-24
Aktenzeichen: 2 Ws 95/12
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2012:0224.2WS95.12.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 2. Strafsenat
Tenor
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Unter Verwerfung der sofortigen Beschwerde des Verurteilten wird die Kostenentscheidung im Urteil des Landgerichts K. vom 09.11.2011 dahin abgeändert, dass der Verurteilte die Kosten des Berufungsverfahrens einschließlich seiner eigenen notwendigen Auslagen zu tragen hat.
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Die Kosten des Beschwerdeverfahrens trägt der Verurteilte.
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