Oberlandesgericht Köln, 2012-02-24, 6 U 176/11

6 U 176/11Obergericht24.02.2012

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 6 U 176/11 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2012-02-24

Aktenzeichen: 6 U 176/11

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2012:0224.6U176.11.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 6. Zivilsenat

Tenor

1.) Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil der 28. Zivilkammer des Landgerichts Köln vom 10.8.2011 – 28 O 117/11 – wird zurückgewiesen.

2.) Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt die Beklagte.

3.) Das Urteil sowie das angefochtene Urteil sind vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte kann jedoch die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

4.) Die Revision wird zugelassen.

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