Oberlandesgericht Köln, 2012-02-28, 24 U 111/11

24 U 111/11Obergericht28.02.2012

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 24 U 111/11 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2012-02-28

Aktenzeichen: 24 U 111/11

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2012:0228.24U111.11.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 24. Zivilsenat

Tenor

Auf die Berufung der Beklagten wird das am 7.6.2011 verkündete Urteil der 5. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Köln abgeändert und wie folgt neu gefasst:

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits werden der Klägerin auferlegt.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin kann die Vollstreckung aus diesem Urteil durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des auf Grund dieses Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

Die Revision wird nicht zugelassen.

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