Oberlandesgericht Köln, 2012-02-28, 4 UF 186/11

4 UF 186/11Obergericht28.02.2012

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 4 UF 186/11 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2012-02-28

Aktenzeichen: 4 UF 186/11

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2012:0228.4UF186.11.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 4. Zivilsenat

Tenor

Auf die Berufung der Klägerin wird das am 05.07.2011 verkündete Urteil des Amtsgerichts – Familiengericht – Brühl – 33 F 322/99 – unter Zurückweisung des weitergehenden Rechtsmittels und Klageabweisung im Übrigen dahin abgeändert, dass der Beklagte verurteil wird, an die Klägerin 3.151,19 € nebst Zinsen in Höhe von 5 %-Punkten über dem jeweiligen Basiszins seit Rechtshängigkeit (14.10.2000) zu zahlen und die Widerklage insgesamt abgewiesen wird.

Die Anschlussberufung des Beklagten wird zurückgewiesen.

Für die erste Instanz verbleibt es bei der amtsgerichtlichen Kostenentscheidung.

Die Kosten des Berufungsverfahrens tragen die Klägerin zu 4/5 und der Beklagte zu 1/5.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.