9 U 250/11•Oberlandesgericht Köln, 2012-02-28, 9 U 250/11
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 9 U 250/11 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2012-02-28
Aktenzeichen: 9 U 250/11
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2012:0228.9U250.11.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 9. Zivilsenat
Tenor
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Der Senat beabsichtigt, die Berufung des Klägers nach § 522 Abs. 2 Satz 1 ZPO zurückzuweisen.
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Der Kläger erhält Gelegenheit zur Stellungnahme binnen 3 Wochen.
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