Oberlandesgericht Köln, 2012-02-29, 16 U 57/11

16 U 57/11Obergericht29.02.2012

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 16 U 57/11 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2012-02-29

Aktenzeichen: 16 U 57/11

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2012:0229.16U57.11.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 16. Zivilsenat

Tenor

Auf die Berufung der Klägerin wird das am 29.3.2011 verkündete Urteil der 7. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Köln - 87 O 158/09 - aufgehoben. Das Landgericht Köln ist zur Entscheidung des Rechtsstreits international zuständig. Im Übrigen wird die Sache zur erneuten Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten der Berufung, an das Landgericht Köln zurückverwiesen.

Der Gegenstandswert für das Berufungsverfahren wird auf 8.500.000 € festgesetzt.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Revision wird zugelassen.

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