16 U 57/11•Oberlandesgericht Köln, 2012-02-29, 16 U 57/11
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 16 U 57/11 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2012-02-29
Aktenzeichen: 16 U 57/11
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2012:0229.16U57.11.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 16. Zivilsenat
Tenor
Auf die Berufung der Klägerin wird das am 29.3.2011 verkündete Urteil der 7. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Köln - 87 O 158/09 - aufgehoben. Das Landgericht Köln ist zur Entscheidung des Rechtsstreits international zuständig. Im Übrigen wird die Sache zur erneuten Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten der Berufung, an das Landgericht Köln zurückverwiesen.
Der Gegenstandswert für das Berufungsverfahren wird auf 8.500.000 € festgesetzt.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Die Revision wird zugelassen.
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