4 WF 20/12•Oberlandesgericht Köln, 2012-03-08, 4 WF 20/12
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 4 WF 20/12 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2012-03-08
Aktenzeichen: 4 WF 20/12
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2012:0308.4WF20.12.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 4. Zivilsenat
Tenor
Die sofortige Beschwerde der Antragstellerin gegen den im Kostenfestsetzungsverfahren ergangenen Beschluss des Amtsgerichts – Familiengericht – vom 23.12.2011 – 41 F 437/08 – wird auf Kosten der Antragstellerin mit der Maßgabe verworfen, dass festgestellt wird, dass das Kostenfestsetzungsverfahren gemäß § 240 ZPO entsprechend unterbrochen und damit der Kostenfestsetzungsbeschluss des Amtsgerichts – Familiengericht – Bonn vom 07.11.2011 – 41 F 437/08 – zu Recht aufgehoben worden ist.
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