27 UF 9/12•Oberlandesgericht Köln, 2012-03-09, 27 UF 9/12
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 27 UF 9/12 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2012-03-09
Aktenzeichen: 27 UF 9/12
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2012:0309.27UF9.12.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 27. Zivilsenat
Tenor
Auf die Beschwerde der Antragstellerin wird – unter Zurückweisung ihres weitergehenden Rechtsmittels - der am 14.12.2011 erlassene Beschluss des Amtsgerichts – Familiengericht – Siegburg dahin teilweise abgeändert, dass der Firma U. GmbH in V. aufgegeben wird, an die Antragsgegnerin einen monatlichen Ausgleichsbetrag von 16,75 EUR ab dem Monat Mai 2010 zu zahlen.
Die Kosten des erstinstanzlichen Verfahrens trägt die Antragstellerin, diejenigen des Beschwerdeverfahrens trägt die Antragsgegnerin.
Der Wert des Beschwerdeverfahrens wird auf 268 EUR festgesetzt .
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