6 W 42/12•Oberlandesgericht Köln, 2012-03-14, 6 W 42/12
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 6 W 42/12 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2012-03-14
Aktenzeichen: 6 W 42/12
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2012:0314.6W42.12.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 6. Zivilsenat
Normen: UWG § 5
Tenor
I. Der Antragsgegnerin wird untersagt, beim Vertrieb des in ihrem Produktprogramm 2012 angebotenen Staubsaugers GALILEO zu behaupten,
-
„ohne Saugkraftverlust“ und/oder
-
„konstante Saugkraft“
wenn dies wie nachstehend in schwarz/weiß wiedergegeben geschieht:
(*)
II.Der Antragsgegnerin wird für jeden Fall der Zuwiderhandlung gegen dieses gerichtliche Verbot ein Ordnungsgeld bis zu 250.000 €, ersatzweise Ordnungshaft, oder Ordnungshaft bis zu 6 Monaten, im Falle mehrfacher Zuwiderhandlung bis zu insgesamt 2 Jahren, die Ordnungshaft jeweils zu vollziehen an ihrem Geschäftsführer angedroht.
III.Die Kosten des Verfahrens trägt die Antragsgegnerin.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.