17 U 36/11•Oberlandesgericht Köln, 2012-03-19, 17 U 36/11
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 17 U 36/11 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2012-03-19
Aktenzeichen: 17 U 36/11
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2012:0319.17U36.11.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 17. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung des Beklagten gegen das Urteil des Landgerichts Köln vom 03.03.2011 (29 O 169/06) wird verworfen.
Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt der Beklagte.
Das Prozesskostenhilfegesuch des Beklagten vom 10.06.2011 wird zurückgewiesen.
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