Oberlandesgericht Köln, 2012-03-20, 3 U 3/11

3 U 3/11Obergericht20.03.2012

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 3 U 3/11 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2012-03-20

Aktenzeichen: 3 U 3/11

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2012:0320.3U3.11.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 3. Zivilsenat

Tenor

Die von der Streithelferin der Klägerin eingelegte Berufung gegen das am 23.12.2010 verkündete Urteil der 3. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Köln – 83 O 64/09 – wird auf Kosten der Streithelferin zurückgewiesen.

Das angefochtene Urteil und dieses Urteil sind vorläufig vollstreckbar.

Die Streithelferin der Klägerin kann die Vollstreckung wegen der Kosten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages leistet.

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