17 W 46/12•Oberlandesgericht Köln, 2012-03-21, 17 W 46/12
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 17 W 46/12 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2012-03-21
Aktenzeichen: 17 W 46/12
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2012:0321.17W46.12.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 21. März 2012
Tenor
Auf die sofortige Beschwerde der Klägerin werden die Kostenfestsetzungsbeschlüsse I. und II. der Rechtspflegerin beim Landgericht Köln vom 21. Dezember 2011 (8 O 461/09) abgeändert und wie folgt neu gefasst:
Aufgrund des Beschlusses des Oberlandesgerichts Köln vom 31. August 2011 (24 U 185/10) sind von den Beklagten jeweils 2.882,20 € nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz gem. § 247 BGB seit dem 17. September 2011 an die Klägerin zu erstatten.
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens tragen die Beklagten zu je ½.
Gegenstandswert für das Beschwerdeverfahren: 2.462,40 €.
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