6 U 67/11•Oberlandesgericht Köln, 2012-03-23, 6 U 67/11
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 6 U 67/11 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2012-03-23
Aktenzeichen: 6 U 67/11
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2012:0323.6U67.11.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 6. Zivilsenat
Normen: BGB §§ 683 Satz 1, 670, 832 Abs. 1,; UrhG §§ 97 Abs. 2, 19 a
Tenor
1.) Die Berufung der Beklagten gegen das am 30.3.2011 verkündete Urteil der 28. Zivilkammer des Landgerichts Köln – 28 O 716/10 – wird zurückgewiesen.
2.) Die Kosten des Berufungsverfahrens haben die Beklagten als Gesamtschuldner zu tragen.
3.) Dieses und das angefochtene Urteil sind ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.
Die Beklagten können jedoch die Vollstreckung der Zahlungsansprüche und der Kostenerstattungsansprüche durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Klägerinnen vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leisten.
4.) Die Revision wird zugelassen.
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