Oberlandesgericht Köln, 2012-03-27, 4 U 11/11

4 U 11/11Obergericht27.03.2012

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 4 U 11/11 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2012-03-27

Aktenzeichen: 4 U 11/11

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2012:0327.4U11.11.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 4. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung der Kläger gegen das am 29.07.2011 verkündete Urteil der 3. Zivilkammer des Landberichts Bonn - 3 O 340/08 - wird auf Kosten der Kläger zurückgewiesen.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Kläger können die Vollstreckung der Beklagten wegen der Kosten durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrags abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe des jeweils zu vollstreckenden Betrags leistet.

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