Oberlandesgericht Köln, 2012-04-03, 9 U 153/11

9 U 153/11Obergericht03.04.2012

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 9 U 153/11 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2012-04-03

Aktenzeichen: 9 U 153/11

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2012:0403.9U153.11.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 9. Zivilsenat

Tenor

Auf die Berufung der Beklagten wird das am 13.7.2011 verkündete Urteil der 20. Zivilkammer des Landgerichts Köln - 20 O 307/09 – abgeändert und wie folgt neu gefasst:

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtstreits werden dem Kläger auferlegt.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Dem Kläger wird gestattet, die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht die Beklagten vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 120 % des zu vollstreckenden Betrages leistet.

Die Revision wird nicht zugelassen.

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