2 Ws 280-281/12•Oberlandesgericht Köln, 2012-04-13, 2 Ws 280-281/12
Oberlandesgericht Köln, 2012-04-13, 2 Ws 280-281/12
2 Ws 280-281/12Obergericht13.04.2012
Regest
Die Erledigungserklärung der Unterbringung in der Sicherungsverwahrung gem. Art. 316e Abs. 3 Satz 1 EGStGB führt nicht zu einem Entschädigungsanspruch für die Dauer der Sicherungsverwahrung. Das die Sicherungsverwahrung anordnende Urteil bleibt als Rechtsgrundlage der Vollstreckung hiervon unberührt.
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 2 Ws 280-281/12 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2012-04-13
Aktenzeichen: 2 Ws 280-281/12
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2012:0413.2WS280.281.12.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 2. Strafsenat
Leitsätze
Die Erledigungserklärung der Unterbringung in der Sicherungsverwahrung gem. Art. 316e Abs. 3 Satz 1 EGStGB führt nicht zu einem Entschädigungsanspruch für die Dauer der Sicherungsverwahrung. Das die Sicherungsverwahrung anordnende Urteil bleibt als Rechtsgrundlage der Vollstreckung hiervon unberührt.
Tenor
Die sofortige Beschwerde wird verworfen.
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens werden dem Beschwerdeführer auferlegt, § 473 Abs. 1 StPO.
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