5 U 139/11•Oberlandesgericht Köln, 2012-04-20, 5 U 139/11
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 5 U 139/11 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2012-04-20
Aktenzeichen: 5 U 139/11
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2012:0420.5U139.11.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 5. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung der Klägerin gegen das am 25. Mai 2011 verkündete Urteil der 25. Zivilkammer des Landgerichts Köln – 25 O 269/07 - wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Berufungsverfahrens werden der Klägerin auferlegt.
Das angefochtene Urteil und dieser Beschluss sind vorläufig vollstreckbar.
Die Klägerin kann die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages leistet.
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