7 U 194/11•Oberlandesgericht Köln, 2012-05-03, 7 U 194/11
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 7 U 194/11 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2012-05-03
Aktenzeichen: 7 U 194/11
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2012:0503.7U194.11.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 7. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung der Klägerinnen gegen das Urteil des Landgerichts Köln vom 27.9.2011 - 5 O 385/10 - wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Berufungsverfahrens werden den Klägerinnen zu je 1/4 auferlegt.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Die Klägerinnen können die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages leistet.
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