4 WF 18/12•Oberlandesgericht Köln, 2012-05-04, 4 WF 18/12
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 4 WF 18/12 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2012-05-04
Aktenzeichen: 4 WF 18/12
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2012:0504.4WF18.12.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 4. Zivilsenat
Tenor
Die Beschwerde des Bezirksrevisors gegen den Beschluss des Amtsgerichts
- Familiengericht - Bonn vom 22.08.2011 wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens fallen der Staatskasse zur Last.
Der Wert des Beschwerdegegenstandes beträgt bis 500,00 €.
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