16 W 15/12•Oberlandesgericht Köln, 2012-05-08, 16 W 15/12
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 16 W 15/12 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2012-05-08
Aktenzeichen: 16 W 15/12
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2012:0508.16W15.12.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 16. Zivilsenat
Tenor
Die sofortige Beschwerde der Klägerin vom 28.4.2012 gegen den Beschluss der 29. Zivilkammer des Landgerichts Köln vom 17.4.2012 - 29 S 225/11 - wird auf ihre Kosten als unzulässig verworfen.
Der Gegenstandswert für das Beschwerdeverfahren wird auf 500,00 € festgesetzt.
Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.
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