19 U 17/10•Oberlandesgericht Köln, 2012-05-11, 19 U 17/10
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 19 U 17/10 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2012-05-11
Aktenzeichen: 19 U 17/10
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2012:0511.19U17.10.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 19. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung des Klägers gegen das am 07.01.2010 verkündete Urteil der 15. Zivilkammer des Landgerichts Köln – 15 O 685/08 – wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt der Kläger.
Das Urteil sowie das landgerichtliche Urteil sind vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die Zwangsvollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagten vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages leisten.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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