17 W 75/12•Oberlandesgericht Köln, 2012-05-14, 17 W 75/12
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 17 W 75/12 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2012-05-14
Aktenzeichen: 17 W 75/12
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2012:0514.17W75.12.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 17. Zivilsenat
Tenor
Auf die sofortige Beschwerde der Klägerin wird der Kostenfestsetzungsbeschluss des Rechtspflegers des Landgerichts Köln vom 19. Januar 2012 (29 O 68/11) teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:
Aufgrund des Beschlusses des Landgerichts Köln vom 20. Dezember 2011 sind von der Klägerin 837,52 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz nach § 247 BGB seit dem 20. Dezember 2011 an die Beklagte zu 1.) zu erstatten.
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens trägt die Beklagte zu 1.).
Gegenstandswert des Beschwerdeverfahrens: 1.435,38 €.
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