Oberlandesgericht Köln, 2012-05-15, 3 U 59/11

3 U 59/11Obergericht15.05.2012

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 3 U 59/11 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2012-05-15

Aktenzeichen: 3 U 59/11

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2012:0515.3U59.11.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 3. Zivilsenat

Tenor

Auf die Berufung des Klägers wird das am 07.09.2011 verkündete Urteil der 25. Zivilkammer des Landgerichts Köln – 25 O 328/10 – abgeändert.

Die Beklagte wird verurteilt,

an den Kläger 3.824,10 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 16.09.2010 zu zahlen,

den Kläger von den außergerichtlichen Anwaltskosten gegenüber der Anwaltskanzlei Dr. I & Collegen in Höhe von 402,82 € freizustellen.

Die Kosten des Rechtsstreits werden gegeneinander aufgehoben.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

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