Oberlandesgericht Köln, 2012-05-16, 5 U 142/11

5 U 142/11Obergericht16.05.2012

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 5 U 142/11 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2012-05-16

Aktenzeichen: 5 U 142/11

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2012:0516.5U142.11.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 7. Zivilsenat

Tenor

Auf die Berufung der Klägerin und auf die Anschlussberufung der Beklagten wird das am 16. Juni 2011 verkündete Urteil der 30. Zivilkammer des Landgerichts Köln – 30 O 226/10 – abgeändert.

Die Widerklage wird abgewiesen.

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Klägerin zu 80 % und die Beklagte zu 20 %.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Den Parteien wird nachgelassen, die Zwangsvollstreckung der jeweils anderen Partei durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrags abzuwenden, wenn nicht die vollstreckende Partei vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrags leistet.

Die Revision wird nicht zugelassen.

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