5 U 142/11•Oberlandesgericht Köln, 2012-05-16, 5 U 142/11
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 5 U 142/11 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2012-05-16
Aktenzeichen: 5 U 142/11
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2012:0516.5U142.11.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 7. Zivilsenat
Tenor
Auf die Berufung der Klägerin und auf die Anschlussberufung der Beklagten wird das am 16. Juni 2011 verkündete Urteil der 30. Zivilkammer des Landgerichts Köln – 30 O 226/10 – abgeändert.
Die Widerklage wird abgewiesen.
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Klägerin zu 80 % und die Beklagte zu 20 %.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Den Parteien wird nachgelassen, die Zwangsvollstreckung der jeweils anderen Partei durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrags abzuwenden, wenn nicht die vollstreckende Partei vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrags leistet.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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