5 U 234/11•Oberlandesgericht Köln, 2012-05-16, 5 U 234/11
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 5 U 234/11 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2012-05-16
Aktenzeichen: 5 U 234/11
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2012:0516.5U234.11.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 5. Zivilsenat
Tenor
Der Senat weist die Parteien darauf hin, dass er beabsichtigt, die Berufung der Klägerin gegen das am 4.11.2011 verkündete Urteil der 25. Zivilkammer des Landgerichts Köln – 25 O 444/09 - gemäß § 522 Abs. 2 ZPO als unbegründet zurückzuweisen.
Die Klägerin erhält Gelegenheit zur Stellungnahme zu dem Hinweis innerhalb von drei Wochen ab Zustellung dieses Beschlusses (§ 522 Abs. 2 Satz 3 ZPO).
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.