Oberlandesgericht Köln, 2012-05-16, 5 U 4/12

5 U 4/12Obergericht16.05.2012

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 5 U 4/12 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2012-05-16

Aktenzeichen: 5 U 4/12

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2012:0516.5U4.12.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 5. Zivilsenat

Tenor

Der Antrag der Klägerin auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe für die Durchführung des Berufungsverfahrens wird zurückgewiesen.

Der Senat weist die Parteien darauf hin, dass er beabsichtigt, die Berufung der Klägerin gegen das am 6.12.2011 verkündete Urteil der 3. Zivilkammer des Landgerichts Köln – 3 O 387/09 - gemäß § 522 Abs. 2 ZPO als unbegründet zurückzuweisen.

Die Klägerin erhält Gelegenheit zur Stellungnahme zu dem Hinweis innerhalb von drei Wochen ab Zustellung dieses Beschlusses (§ 522 Abs. 2 Satz 3 ZPO).

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