Oberlandesgericht Köln, 2012-05-16, 6 U 239/11

6 U 239/11Obergericht16.05.2012

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 6 U 239/11 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2012-05-16

Aktenzeichen: 6 U 239/11

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2012:0516.6U239.11.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 6. Zivilsenat

Tenor

Auf die Berufung der Beklagten wird das am 30.11.2011 verkündete Urteil der 28. Zivilkammer des Landgerichts Köln – 28 O 482/10 – abgeändert:

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits hat die Klägerin zu tragen.

Dieses Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des auf Grund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leisten.

Die Revision wird zugelassen.

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